Reisebüros entlastet

Anspüche bei Zugverspätungen oder Zugausfällen

Bei Zugverspätungen oder Zugausfällen können Reisende Ansprüche gegenüber den Bahnen geltend machen. Die DB stellt hierfür ein entsprechendes Formular zur Verfügung. Unter Vorlage der Verspätungsbestätigung sowie der Originalfahrkarte konnte es bislang sowohl bei der Bahn als auch in einem Reisebüro mit Bahnagentur eingereicht werden. Die DBAgentur war verpflichtet, den Kunden die entsprechende Entschädigung als Gutschein oder Geldbetrag sofort auszuzahlen. Für die Reisebüros war es ein enormer Aufwand, für den sie keine Vergütung von der Bahn erhielten. Das konnte jetzt revidiert werden.

Die Bahn hat den DRV informiert, daß die AGB entsprechend angepaßt wurden. Die Ausgabe sowie die Annahme und Weiterleitung des Fahrgastrechte Formulars erfolgt jetzt am Servicecenter „Fahrgastrechte“ der DB und nicht mehr in den Reisebüros.

Quelle: www.nfh-online.de


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