Clevere Geschäftsreisende entlasten Sekretärinnen
Seit Januar 2010 gilt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent für Übernachtungen im Beherbergungsgewerbe, welche die schwarz-gelbe Bundesregierung im vergangenen Jahr in ihrem Wachstumsbeschleunigungsgesetz beschlossen hatte. Hoteliers sowie Gäste versprachen sich dadurch anfänglich nur Positives, so zum Beispiel Senkungen der Übernachtungspreise oder aber neues Kapital für Innovationen und Investitionen. Doch nun, knapp eineinhalb Monate nach der Einführung ist die anfängliche Euphorie verflogen und Deutschland diskutiert.
Die Schwierigkeit besteht nun darin, dass die Steuersenkung um 12 Prozent lediglich für die Hotelleistung, also für das Bett gilt. Frühstück, Restaurant- und auch Tagungsleistungen werden weiterhin mit 19 Prozent versteuert. Besonders Sekretärinnen oder Buchhalter von Unternehmen mit vielen Geschäftsreisenden klagen daher über bürokratische Zusatzbelastungen. Die Vorgehensweise bis zum Jahr 2009 erlaubte Unternehmen von den erstattungsfähigen Übernachtungskosten einen pauschalen Verpflegungsabzug in Höhe von EUR 4,80 bei Inlandsreisen. Diese Festlegung diente zur Vereinfachung der Reisekostenabrechnung, da üblicherweise in den wenigsten Hotelrechnungen Verpflegungs- und Übernachtungspreis gesondert ausgewiesen sind. Der Pauschalbetrag ersetzte somit den of nicht feststellbaren reellen Verpflegungswert.
Diese unkomplizierte und etablierte Form der Reisekostenabrechnung ist aufgrund der ab 2010 geltenden unterschiedlichen Steuersätze nicht mehr möglich. Alle Beherbergungsbetriebe müssen nun Ihre Frühstücksleistungen als separate Positionen in den Rechnungen ausweisen. Das reisende Unternehmen muss nun den Rechnungsbetrag um die für das Frühstück ausgewiesenen tatsächlichen Kosten kürzen. Da diese Kosten regelmäßig über der Pauschale von EUR 4,80 liegen, verringert sich der erstattbare Steuerfreibetrag.
Der Zusatzaufwand für Geschäftskunden ist somit erheblich und am einfachsten zu umgehen, indem der Businessreisende lediglich die Übernachtung bucht und sich selbst verpflegt. Doch in der klassischen Hotellerie ist das selbstkreierte Frühstück auf dem Zimmer nur schwer umsetzbar. Es fehlt Geschirr, Besteck und natürlich auch der Kühlschrank, um die Einkäufe zu lagern und frisch zu halten. Da bietet sich das Konzept der Boardinghäuser an. Hier übernachten Mitarbeiter in vollständig ausgestatteten Apartments, ähnlich der eigenen Wohnung zu Hause. Das besondere Plus, die integrierte Küche. Reisende können somit nicht nur ihr eigenes Frühstück bereiten, sondern dank der Kochgelegenheit, der Spüle und oft auch des Geschirrspülers sich gänzlich selbstständig verpflegen.
Sollte zudem, wie besonders oft bei Geschäftsreisenden, noch die Zeit zum Einkaufen der Köstlichkeiten fehlen, empfehlen sich die so genannten Serviced Apartments. Das Konzept beinhaltet großzügige Apartments, fast immer mit getrenntem Wohn- und Schlafbereich sowie Küche, kombiniert mit diversen Serviceleistungen. Für den cleveren, sich selbst versorgenden Geschäftsreisenden bietet sich insbesondere der häufig angebotene Einkaufsservice für einen perfekt gefüllten Kühlschrank oder wenn dies bei Kurzzeitaufenthalten nicht unbedingt nötig ist, der Brötchenservice am Morgen an.
Das Konzept der Boardinghäuser macht somit seit 2010 gleich mehrfach Sinn – es freuen sich die Apartmenthäuser über noch größeren Zuspruch von Unternehmen, der Reisende genießt in „seiner“ Küche wann er will was er will und Deutschlands Sekretärinnen sind dankbar die Bürokratie umgangen zu sein!
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