Fahrgastrechtegesetz

Veschlechterung von Beschwerdemöglichkeiten befürchtet

Berlin. Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) befürchtet eine Verschlechterung der Beschwerdemöglichkeiten von Fahr- und Fluggästen. Das am Mittwoch in Kraft tretende Fahrgastrechtegesetz stelle nicht sicher, dass sie künftig ihre Rechte tatsächlich wahrnehmen könnten, sagte der VCD-Bundesvorsitzende Michael Gehrmann am Montag in Berlin.

Hintergrund sei, dass die seit fünf Jahren bestehende und mit Steuermitteln finanzierte Schlichtungsstelle Mobilität beim VCD zum 1. Dezember abgeschafft werde. Sie werde im Rahmen des neuen Gesetzes durch eine komplett neue Schlichtungsstelle öffentlicher Verkehr in der Trägerschaft der Unternehmen ersetzt. Es gebe keine Übergabe, die bislang gesammelten Erfahrungen und Kontakte würden nicht weiter
genutzt, und die Beschwerden von Kunden des öffentlichen Verkehrs könnten nicht nahtlos weiterbearbeitet werden, kritisierte Gehrmann.
Die zuständigen Ministerien für Verbraucherschutz und Verkehr müssten hier dringend nachbessern, um auch künftig eine professionelle Schlichtung sicherzustellen.

Bahn- und Flugkunden sind überdies laut VCD gegenüber den Verkehrsunternehmen künftig eher schlechter gestellt. In ihrer derzeitigen Form könne die neue Stelle keine Anfragen von Fluggästen mehr entgegennehmen. Bislang habe sich kein einziges Flugunternehmen bereit erklärt, dem bisher nur von Bahnverkehrsunternehmen getragenen Trägerverein der neuen Schlichtungsstelle öffentlicher Verkehr beizutreten. Unklar sei auch, ob sich ausländische Fluggesellschaften überhaupt an der neuen Schlichtungsstelle beteiligen dürften.

Kritik übt der VCD auch an dem von den Bahnunternehmen erstellten Beschwerdeformular, das ab Mittwoch erhältlich ist. Anstatt es den
Verbrauchern möglichst leicht zu machen, ihre Rechte im Verspätungsfall unbürokratisch und schnell wahrnehmen zu können, müssten sie einen Beschwerdebogen mit 48 Fragen ausfüllen.


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