Urlaubskataloge

Verbraucherzentrale warnt vor geänderten Katalogpreisen

Urlauber sollten sich den verbindlichen Reisepreis vom Veranstalter schriftlich zusichern lassen. Darauf wies die rheinland-pfälzische Verbraucherzentrale am Montag in Mainz hin. Denn die Katalogpreise dürften seit November 2008 nachträglich erhöht werden, wenn Veranstalter in ihren Prospekten ausdrücklich darauf hinwiesen. Dadurch würden Preisvergleiche erschwert, kritisieren die Verbraucherschützer.

Die Verbraucherzentrale rät, zu überprüfen, ob im Urlaubskatalog ein sogenannter Preisänderungsvorbehalt enthalten sei. Preiserhöhungen könnten sich ergeben, wenn Hotel- oder Flugkontingente ausgebucht sind und nachgeordert werden müssen, wenn sich Wechselkurse ändern oder höhere Beförderungskosten fällig werden. Reisebüros und Veranstalter müssten ihre Kunden aber spätestens bei der Buchung über die geänderten Preise informieren.
ddp/sae/kos


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